Probezeit – Wann droht mir eine MPU Anordnung?

Headerbild MPU Hadamar

Für Fahr­anfänger in der Probe­zeit, sowie für Personen bis 21 Jahre gilt 2 Jahre lang die Null-Promille-Grenze.

Personen unter 25 sind überproportional an Verkehrs­unfäl­len unter Drogen- oder Alkohol­einfluss betei­ligt.

Bis zu 0,5 Promille gilt meist als Ordnungs­widrig­keit, die mit mit einem Buß­geld von 250 Euro und zwei Punkten geahndet wird.
Jedoch stehen in der Probe­zeit meist weitere Auflagen, z.B. ein kosten­pflich­tiges Aufbau­seminar an.

Bei einem Unfall unter Alkohol­­einfluss drohen höhere Strafen und sehr wahrscheinlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung.

Bei Werten über dieser Grenze, Drogen oder in Zusammenhang mit früheren Straftaten (Körperverletzung, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein) ist die Wahrscheinlichkeit einer Anordnung zur MPU sehr hoch.

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