Für Fahranfänger in der Probezeit, sowie für Personen bis 21 Jahre gilt 2 Jahre lang die Null-Promille-Grenze.
Personen unter 25 sind überproportional an Verkehrsunfällen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss beteiligt.
Bis zu 0,5 Promille gilt meist als Ordnungswidrigkeit, die mit mit einem Bußgeld von 250 Euro und zwei Punkten geahndet wird.
Jedoch stehen in der Probezeit meist weitere Auflagen, z.B. ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an.
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss drohen höhere Strafen und sehr wahrscheinlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Bei Werten über dieser Grenze, Drogen oder in Zusammenhang mit früheren Straftaten (Körperverletzung, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein) ist die Wahrscheinlichkeit einer Anordnung zur MPU sehr hoch.